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Um unserer pädagogischen Verantwortung im Umgang mit digitalen Geräten gerecht zu werden, sollen die hier formulierten Regeln helfen.

 

In den Pausen und außerhalb des Unterrichts

Der Gebrauch digitaler Endgeräte ist für die Klassen 5 bis 8 in den Pausen und außerhalb des Unterrichts nicht erlaubt. Das gilt für das gesamte Schulgebäude und Schulgelände.

Ausgenommen von dieser Regelung ist die Pause zwischen der 6. Stunde und dem Beginn des Ganztagsprogramms bzw. des Nachmittagsunterrichts. In dieser Zeit dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 ihre Geräte ausschließlich im Forum nutzen.

Von der 9. bis zur 13. Klassenstufe an wird ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Endgeräten vorausgesetzt. Außerhalb der Klassenräume und Arbeitsbereiche ist der Gebrauch digitaler Endgeräte aber auch hier nicht erlaubt.

Als Arbeitsbereiche für diese Klassenstufen gelten – neben den Unterrichtsräumen – der obere Bereich des Forums sowie ggf. der Oberstufenstillarbeitsraum.

Eine „digitalfreie Zone“ ist unsere Mensa. Hier ist der Gebrauch digitaler Endgeräte untersagt.

Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich nicht gestattet. - Es sei denn, sie dienen ausdrücklich unterrichtlichen Zwecken und sie geschehen auch im Rahmen des Unterrichts.

Für alle Schülerinnen und Schüler ist es selbstverständlich, dass durch die Nutzung digitaler Endgeräte niemand gestört, belästigt oder gefährdet werden darf. Ihr Gebrauch erfolgt immer in respektvoller und verantwortungsbewusster Weise.

 

Während des Unterrichts

Digitale Endgeräte dürfen und sollen im Unterricht verwendet werden. Über die konkrete Verwendung entscheidet immer die Lehrkraft. Wenn eine solche Verwendung im Unterrichtsgeschehen nicht vorgesehen ist, bleiben die Geräte in der Tasche und sind stumm - oder ausgeschaltet.

 

In Prüfungssituationen

Bei Klassenarbeiten und Klausuren liegen die Geräte auf einem separaten Tisch in der Nähe der Lehrkraft. Zugelassene digitale Geräte müssen sich im Klausurmodus befinden. Über die Zulassung bzw. Verwendung entscheidet die Fachlehrkraft.

Geregelt wird die Nutzung digitaler Endgeräte als Hilfsmittel in Prüfungssituationen im Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen“ vom 2.11.2020.

 

Sanktionen

Das Einhalten dieser Regeln sollte für alle selbstverständlich sein. Offensichtliche und bewusste Verstöße haben Sanktionen zur Folge. Diese können sein:

Eine mündliche Verwarnung.

Eine Meldung an die Klassenlehrkraft.

Das Einziehen des digitalen Endgerätes bis zum Ende der Pause, der Stunde oder des Unterrichtstages.

Gespräche mit den Eltern.

Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen.

Bei Verdacht auf missbräuchliche oder strafrechtliche Nutzung digitaler Endgeräte und/oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter werden entsprechende Sofortmaßnahmen eingeleitet und das Vergehen gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.

Fassung 3/2025

 

Anhänge
Ordnung Digitale Endgeräte Fassung 3 2025.pdf [580.27Kb]
Hochgeladen Dienstag, 04. März 2025 von Julianum

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