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„Wir verstehen Schule als einen auf Gegenseitigkeit angelegten Lehr- und Lernprozess, bei dem Lehrerinnen und Lehrer Verantwortung für Erziehung und Unterricht und Schüler und Schülerinnen Verantwortung für ihren eigenen Lernfortschritt übernehmen. Miteinander sorgen wir für eine positive Lernatmosphäre.“

(aus dem Leitbild unserer Schule)

 

Zusammen leben und arbeiten am Julianum

Wir gehen freundlich, höflich und rücksichtsvoll miteinander um.

Wir verhalten uns so, dass niemand gefährdet oder verletzt wird – auch nicht mit Worten. Dies gilt für das direkte Miteinander genauso wie für die Begegnung im Internet. Probleme und Konflikte in der Klasse versuchen wir frühzeitig und gewaltfrei zu lösen. Dabei haben unsere Klassensprecher/Innen eine wichtige Funktion, bei der sie von der Klassengemeinschaft unterstützt werden. Wenn es Streit gibt, stehen die Lehrkräfte und ausgebildeten Streitschlichter/Innen bereit, um bei der Lösung des Konfliktes zu vermitteln und zu helfen.

Wir sind im Sinne unseres Leitbildes und des allgemeinen Miteinanders bereit, uns für die Schulgemeinschaft zu engagieren. Eine besondere Rolle spielen dabei die Klassendienste. Dazu gehört z.B., dass am Ende einer Stunde der Ordnungsdienst die Tafel reinigt und dass wir nach Unterrichtsschluss die Stühle auf den Tisch stellen, die Fenster schließen und das Licht ausschalten. Während der Unterrichtszeiten achten wir gemeinsam darauf, dass die Klassenräume angemessen gelüftet werden.

 

Räume und Ausstattung

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir jeden Klassen- oder Fachraum, in dem wir uns aufgehalten haben, alle Gänge, Flure und Toiletten und auch das Freigelände der Schule in sauberem und ordentlichem Zustand hinterlassen. Insbesondere bei der Benutzung der Toiletten gebieten die Regeln des Anstandes und der Hygiene äußerste Sauberkeit. Verunreinigungen sind eine Zumutung für nachfolgende Benutzer und Reinigungskräfte.

Wir gehen mit dem Eigentum der Schule und dem Eigentum anderer sorgfältig um. Zerstörungen schaden uns allen. Sollten dennoch Schäden oder Verunreinigungen entstanden sein, meldet der Verursacher bzw. derjenige, der sie feststellt, dieses bei der nächsten Lehrkraft.

 

Gefahren

Das Rennen und Herumtoben sowie Lauf- und Fangspiele sind im Schulgebäude nicht erlaubt. Das dient zu unserer aller Sicherheit und reduziert den Lärm. Bei Unfällen oder Verletzungen während des Unterrichts ist die entsprechende Lehrkraft verantwortlich für die Hilfsmaßnahmen.

Bei Unfällen oder Verletzungen allgemein benachrichtigen wir unverzüglich die Pausenaufsicht oder eine Lehrkraft, ggf. den Sanitätsdienst.

Bei Feueralarm verlassen wir ruhig und geordnet zusammen mit der Fachlehrkraft das Schulgebäude auf dem ausgewiesenen Fluchtweg und begeben uns zum vorgesehenen Sammelplatz. Dabei bleiben die Taschen und Materialien im Klassenraum. Fenster und Türen werden geschlossen. Über das Verhalten in weiteren Krisensituationen informieren die Klassenlehrkräfte.

Wir wissen, dass das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und Drogen und das Rauchen - auch von E-Zigaretten - im Gebäude und auf dem Schulgelände verboten sind. Wir wissen, dass Gegenstände wie Messer, Gaspistolen, Schlagringe, Knallkörper, Spray o.ä. Waffen sehr gefährlich und daher in der Schule ebenfalls nicht zulässig sind.

 

Nutzung mobiler Endgeräte

Unsere Schülerinnen und Schüler im Umgang mit digitalen Endgeräten zu kompetenten und erfolgreichen, aber auch kritischen und reflektierten Nutzern zu erziehen, ist gemeinsame Aufgabe des Elternhauses und der Schule. (vgl. Medienbildungskonzept des Gymnasiums Julianum)

Mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets etc.) sind während unseres Aufenthaltes auf dem Schulgelände stumm- oder ausgeschaltet, sofern eine Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt oder vorgesehen ist. Mit Erlaubnis einer Lehrkraft ist eine Nutzung in dringenden Fällen möglich.

Alle weiteren Regeln zur Nutzung dieser Geräte sind in unserer Ordnung zum Umgang mit digitalen Endgeräten formuliert.

 

Pausen und Schulweg

Unserer Gesundheit und Lernfähigkeit zuliebe bewegen wir uns in den großen Pausen möglichst viel an der frischen Luft.

Die Schüler/Innen der Klassen 5 bis 8 verlassen ihre Räume und Trakte und begeben sich auf den Schulhof. (Ausnahmen sind z.B. widrige Witterungsbedingungen und dringende Gespräche mit den Streitschlichtern oder Lehrkräften.) Auch der Sportplatz und ggf. der Hartplatz (Öffnung unter Aufsicht bei gutem Wetter) können für Spiele genutzt werden. Bei Schnee und Eis vermeiden wir es, uns und andere zu gefährden. Das Werfen von Schneebällen ist deshalb auf dem Schulgelände untersagt.

Die Schüler/Innen der Klassen 9 bis 13 dürfen während der Pausen in ihren Klassenräumen bleiben. Die jeweiligen Aufsichten haben die Räume im Blick. In jedem Fall bleiben die Flure vor den Naturwissenschaften frei.

Nach dem ersten Läuten gehen alle Schüler/Innen in ihre Klassenräume, d.h. niemand hält sich mehr auf den Fluren auf (Ausnahme: verschlossene Unterrichtsräume). Erscheint eine Lehrkraft bis fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht, melden die Klassensprecher dies dem Sekretariat.

Sollten nach Unterrichtsschluss nicht sofort Busse oder Bahnen für die Rückfahrt nach Hause zur Verfügung stehen, können die Schüler/Innen ab der 9. Klasse in ihren Klassenräumen Stillarbeiten erledigen. Wir verhalten uns dabei ruhig.

Unsere Ganztagsschüler halten sich nach der 6. Stunde zum Mittagessen in der Mensa, im Forum oder auf dem Pausenhof auf. Der Aufenthalt in den Klassenräumen und Fachräumen ist für die Teilnehmer am Ganztagsangebot nach der 6. Stunde bis zum Beginn des Ganztagsprogramms nicht erlaubt.

Das Verlassen des Schulgrundstücks ist für Schüler/Innen der Jahrgänge 5 bis 10 ohne Genehmigung einer Lehrkraft verboten – auch zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht.

Aus Gründen der Sicherheit und des Versicherungsschutzes wählen wir für den Weg zur Schule und zurück nach Hause die übersichtlichste Strecke und verhalten uns verkehrsgerecht und rücksichtsvoll.

Die Schüler/Innen, die von ihren Eltern zur Schule gebracht oder von der Schule abgeholt werden, steigen an den vom Schulvorstand ausgewiesenen Haltemöglichkeiten aus und ein, damit sie den Verkehr auf dem schuleigenen Parkplatz nicht zusätzlich behindern.

Fahrräder stellen wir ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen ab.

 

Gemeinsame Verantwortung

Wir sind uns bewusst, dass wir bei allen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen unsere Schule repräsentieren und wir halten uns daher an die vereinbarten Regeln.

Wir wissen, dass Verstöße gegen die schulischen Regeln mit Sanktionen belegt werden können.

Fassung 3/2025

 

Anhänge
Schulordnung Fassung 3 2025.pdf [651.59Kb]
Hochgeladen Dienstag, 04. März 2025 von Julianum

Kontakt

📮 Goethestr. 1a 38350 Helmstedt

✉️ sekretariat@julianum-helmstedt.de

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📠 Fax: 05351/536725

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