Schulprofil
Während die Schülerinnen und Schüler des zwölften Jahrgangs ihre mündlichen Abiturprüfungen absolvierten, wanden die sechsten Klassen gemeinsam mit Waldpädagogen aus Riddagshausen durch den Lappwald. Bei oft frischen Temperaturen und strahlendem Sonnenschein geht es über Stock und Stein. Eine Alltäglichkeit wie der Wald vor der Haustür erscheint so in ganz neuem Licht und es gibt jede Menge zu entdecken und zu erfahren. Hier finden Sie einige Fotos der Klasse 6s (2017).
Die Schülerinnen und Schüler des 6. Jahrgangs konnten am Donnerstag, den 22.01.2018, im Rahmen der Helmstedter Kinder-Uni in eine Vorlesung des Studiengangs „Kommunikationsmanagement“ hineinschnuppern. Von Prof. Dr. Harald Rau (Ostfalia Hochschule) lernten sie bei seinem Vortrag und mehreren Übungen rund um das Thema „Laber doch! oder: Wie man effektiv das Taschengeld erhöht...“ jede Menge über die Besonderheiten der menschlichen Kommunikation - und wie man diese für sich nutzen kann.
Am Gymnasium Julianum sind Klassen-, Kurs- und Austauschfahrten sowie themenspezifische Exkursionen und Wandertage fester Bestandteil des Schullebens.
Grundsätze:
- Jede/r Schüler/in einer Klasse bzw. eines Kurses sollte an den Fahrten teilnehmen können, da sie wichtige soziale Lernerfahrungen ermöglichen. Dies gilt insbesondere für den 5. bzw. 6. Schuljahrgang.
- Die Kosten einer Fahrt werden so gering wie möglich gehalten und alle diesbezüglichen Fragen möglichst frühzeitig mit den Eltern geklärt.
- Um organisatorische Schwierigkeiten für den regulären Unterricht gering zu halten, legt die Schule Termine für Klassen- und Kursfahrten zentral fest. Termine für Fahrten, bei denen dies nicht möglich ist (z.B. Austauschfahrten), werden auf Vorschlag der organisierenden Lehrkraft von der Schulleitung festgelegt.
- Im 4. Kurshalbjahr werden keine ganz- oder mehrtägigen Exkursionen mehr durchgeführt.
Jahrgangsspezifische Klassen-, Kurs- und Projektfahrten
Jahrgang |
Art der Fahrt | Dauer | Ziel | Vor- und Nachbereitung |
5 und 6 |
Klassenfahrt (Erlebnispädagogik, Teambildung)
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5 Schultage / 2 Schultage | Niedersachsen und nähere Umgebung | Klassenlehrertandem |
7 |
Klassenfahrt
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5 Schultage | LAM (Bayrischer Wald) | BY und FG Sport |
8 |
Wandertage
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2 Schultage | Region BS und näheres Umland | Klassenlehrer/in |
9 und 10 |
Klassenfahrt
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5 Schultage in einem und 2 Wandertage im anderen Schuljahr |
Usedom, Frankreich, Niederlande, Italien | Klassenlehrer und Fachlehrer GE und POWI |
11 (E-Phase) |
Wandertage bzw. Exkursionen | 2 Schultage | Niedersachsen und benachbarte Bundesländer bzw. Berlin | Klassenlehrer bzw. Fachlehrer bei spezieller Thematik |
12 oder 13 (Q-Phase) |
Kursfahrt | 5 Schultage | Inland und europäisches Ausland |
Tutor |
Klassenübergreifende Schul- bzw. Kursfahrten
Jahrgang | Art der Fahrt | Dauer | Ziel | Vor- und Nachbereitung |
Aufnehmen in 9, Fahren in 10, (beides Sept./Okt.) nur jeder 2. Jahrgang kann teilnehmen |
Austauschfahrt Englisch
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6 Schultage | Castlerea (Irland) |
FG Englisch (BE) |
9 oder 10 jährlich |
Austauschfahrt Spanien
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6 Schultage | Madrid | FG Spanisch (?) |
11 |
NS-Gedenkstätte
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3 Schultage (während der Projekttage) | Auschwitz / Krakau | FG Religion (JO, GK) |
11 bzw. 12 |
Skiausbildung Alpin
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5 Schultage | Alpen | FG Sport (HC) |
11 nur jeder 2. Jahrgang kann teilnehmen |
Austauschfahrt Englisch
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10 Schultage | Hudson (USA) | FG Englisch (WL) |
8 |
Studienfahrt
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3 Schultage (während der Projekttage) | Köln | FG Latein (HS, BR) |
Perspektiven für FG Französisch:
Probelauf im 10. Jahrgang am Ende des Schuljahres in Form einer „Drittortbegegnung“
Künftig im 2. Halbjahr des jeweiligen 11. Jahrganges in Form von „Drittortbegegnung“ oder traditioneller Austauschfahrt
Der Schulvorstand befindet nach entsprechendem Antrag der Fachgruppe Französisch über eine entsprechende Ergänzung des Fahrtenkonzeptes.
Fach- und themenspezifische Exkursionsfahrten (i.d.R. eintägig)
Das Julianum bietet im Laufe des Schuljahres verschiedene i.d.R eintägige Fahrten an, unter anderem:
- Bauernhof / Zoo
- Schulwald
- phaeno in Wolfsburg
- DLR_School
- XLab
- Kunstausstellungen
- Besuch von Parlamenten
- Museumsbesuche
- Palaeon Schöningen
- Exkursionen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung
- NS-Gedenkstätten (Bergen-Belsen, Mittelbau Dora, Buchenwald)
Formale Hinweise
Auf Antrag der Eltern können bei Bedarf Zuschüsse gewährt werden, sofern hierfür Mittel des Landkreises zur Verfügung stehen (ggf. Vorfinanzierung durch Eltern- und Förderverein bis zur Freigabe des Landkreishaushaltes). Gefördert werden mehrtägige Fahrten. Priorität hat hierbei die Finanzierung der jahrgangsspezifischen Fahrten.
Sollten sich zu den klassenübergreifenden Schul- bzw. Kursfahrtenzu mehr Schülerinnen und Schüler anmelden als Plätze zur Verfügung stehen, trifft die Schulleitung in Zusammenarbeit mit der organisierenden Lehrkraft Auswahlentscheidungen (i.d.R. Losverfahren). Bei dieser Auswahl haben diejenigen Schülerinnen und Schüler Vorrang, die noch an keiner Austauschfahrt teilgenommen haben. Gravierendes schulisches Fehlverhalten kann dazu führen, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler nicht ausgewählt werden.Herausragendes Engagement für die Schulgemeinschaft oder herausragende Leistungen v.a. in der betreffenden Fremdsprache kann bei den Auswahlentscheidungen ebenfalls Berücksichtigung finden. Gegebenenfalls erfolgt Rücksprache mit den jeweiligen Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern.
Es wird den an Austauschfahrten beteiligten Schülerinnen und Schülern Gelegenheit gegeben, den fehlenden Lernstoff nachzuholen.
Am 1. Schultag nach einer Fahrt (zu 1) und 2)) soll keine Klassenarbeit / Klausur geschrieben werden.
Weiterhin wird bei Austausch-Gegenbesuchen Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler genommen, die Austauschpartnerinnen und -partner aufnehmen oder an Projekten und Veranstaltungen teilnehmen.
Rein touristisch orientierte Fahrten und Fahrten in Freizeitparks finden nicht statt.
Zum Schutz aller bitten wir euch und Sie, die folgenden Hinweise unbedingt zu beachten. (Basis dafür ist der „Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ vom 10.05.2021)
Wählen Sie zum Weiterlesen die entsprechenden Kapitel des Hygieneplans aus.
1. Grundsätzliche Regelungen
- Solange die Pandemiesituation besteht, findet Unterricht am Julianum nach den Szenarien A, B oder C statt. Dies geschieht in Abhängigkeit des jeweiligen Inzidenzwertes (RKI) im Landkreis Helmstedt.
- Szenario A bedeutet eingeschränkter Regelbetrieb. (Geplant ist ein Zurückwechseln zu A bei einem stabilen Inzidenzwert unter 50; offizielle Vorgaben liegen aber noch nicht vor.)
- Szenario B sieht Unterricht im Wechselmodell in geteilten Lerngruppen bis zu einem Inzidenzwert von 165 vor. Der Unterricht am Julianum findet bis zu den Sommerferien im täglichen Wechsel der eingeteilten A- und B-Gruppen statt. A- und B-Tage sind auf IServ dem täglichen Vertretungsplan zu entnehmen.
- Szenario C bedeutet lokale oder landesweite Schulschließungen und damit Distanzunterricht. Ein Wechsel von B zu C findet statt, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen mindestens 165 beträgt. Um den Wechsel zu veranlassen, ist eine Allgemeinverfügung des Landkreises notwendig. Fünf Tage in Folge unter 165 bedingen ebenfalls per Allgemeinverfügung ab dem dann übernächsten Tag die Rückkehr zu Szenario B. - Aktuelle Hinweise gibt es auf IServ-News und der Homepage des Julianums. Bei einem Wechsel von B zu C sind unbedingt alle Arbeitsmaterialien (Schulbücher, Hefte) mit nach Hause zu nehmen.
2. Allgemeine Hygieneregeln für alle Szenarien
- „Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.“ (Nds. RHP 5.0, S. 8)
- Personen, die auf SARS-CoV-2 positiv getestet wurden, Kontakte zu einem bestätigten Fall hatten oder in Quarantäne sind, dürfen die Schule ebenfalls nicht besuchen.
- Beim Auftreten von Symptomen in der Schule wird die betroffene Person sofort nach Hause geschickt bzw. deren Abholung in die Wege geleitet (in der Regel Telefonat mit den Eltern, der betroffene Schüler/ die betroffene Schülerin wird solange von der Lerngruppe getrennt und betreut). Nur in Ausnahmefällen kann der Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung (hier nach Möglichkeit eine FFP2-Maske) sollte dabei unbedingt getragen werden. Ein umgehender PCR-Test ist über die Hausarztpraxis zu organisieren bzw. abzuklären.
- Das Betreten der Schule und des Schulgeländes des Julianums ist für schulfremde Personen untersagt bzw. auf ein Minimum zu beschränken (Details siehe Nds. RHP 5.0, S. 10f). In der Regel ist ein negativer Schnelltest erforderlich und Kontaktdaten müssen dokumentiert werden.
- Es besteht für alle die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, zurzeit auch im Unterricht und am Sitzplatz; empfohlen werden am Julianum medizinische Masken (OP-Masken). Bei FFP2-Masken sind die Tragehinweise zu beachten.
Alle an Schule Beteiligten sollten grundsätzlich folgende Maßnahmen beachten bzw. einhalten:
- Abstandsgebot (mindestens 1,5 m), auch in den Pausen
- regelmäßiges Händewaschen bzw. Händedesinfektion
- Kontakte auf das notwendige Maß beschränken
- Husten- und Niesetikette
- persönliche Gegenstände nicht teilen
Darüber hinaus gelten nach wie vor die bereits bekannten Regeln
- Einhalten des Einbahnstraßenprinzips und der jeweiligen Bereiche des Pausenhofs (Klassen 5/6 A-Hof, 7/8 B-Hof, 9/10 C-Hof, 11/12 Sportplatz, das Forum ist gesperrt)
- regelmäßiges Lüften (20-5-20) und damit verbunden zusätzliche kurze Pausen draußen
- feste Sitzplätze in den Unterrichtsräumen, die auch dokumentiert werden
- keine Ballspiele, kein gemeinsames Toben in den Pausen
- kein Herumreichen oder Verteilen von unverpackten Lebensmitteln
- Vermeiden von Pulkbildungen an den Eingängen, Treppen, auf dem Weg zum Bus etc.
3. Unterricht am Julianum im Szenario B
- Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftige müssen sich zweimal in der Woche auf SARS-CoV-2 testen (Antigen-Schnelltest). Die dafür notwendigen Tests werden in der Regel wöchentlich für die jeweilige Folgewoche ausgeteilt. Das Testen erfolgt zuhause. Bestätigt wird das negative Testergebnis der Schülerinnen und Schüler durch das Vorzeigen des benutzten Teststreifens und die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person. Dies geschieht an den Testtagen (in der Regel Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag in Abhängigkeit der A- und B-Gruppen) vor Schulbeginn am Haupteingang (Klassen 5/6 und 9/10) und am Eingang B-Hof (Klassen 7/8 und 11/12); ggf. kann ein Nachtesten im Forum erfolgen.
- Alle Angebote des Ganztagsbetriebes entfallen.
- Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, gelten bezüglich des Schreibens von Klassenarbeiten und Klausuren gesonderte Regelungen, die in den entsprechenden Schreiben bekannt gemacht worden sind. Bei Bedarf informieren die Klassenlehrkräfte oder Tutoren und Tutorinnen.
- Singen im Unterricht ist in allen Fächern nur unter freiem Himmel und bei einem Mindestabstand von 2 Metern erlaubt.
- Darüber hinaus gelten für bestimmte Fächer wie Musik, Sport, Darstellendes Spiel, aber auch die Naturwissenschaften (Experimente) besondere Regelungen. Es informieren die verantwortlichen Fachlehrkräfte.
- Den Klassenbuchdienst übernehmen bis auf Weiteres die Lehrkräfte.
- Schülerinnen und Schüler dürfen den Verwaltungstrakt nicht betreten, bei diesbezüglichen Anliegen wenden sie sich an ihre Lehrkräfte.
Dieser Hygieneplan ergänzt die geltende Schul- und Hausordnung. Er bleibt gültig, solange die Pandemiesituation in Niedersachsen besteht, bzw. sofern nicht die Szenarien B (Schule im Wechselmodell) oder C (Quarantäne und Shutdown) greifen. – Wir alle freuen uns auf ein schulisches Miteinander, wie wir es gewohnt sind. Bis dahin üben wir uns in gegenseitiger Rücksichtnahme.
Ordnung zum Umgang mit digitalen Endgeräten ("Digital-Rules")
Unsere Schülerschaft gehört zu der Generation, die von klein auf mit einer Vielzahl von digitalen Geräten aufwächst. Smartphones oder Tablets sind für viele ein ständiger Begleiter. Diese intensive Nutzung bietet vielfältige Chancen und Möglichkeiten. Sie birgt aber auch Gefahren und kann Probleme bereiten.
Unsere Schülerinnen und Schüler im Umgang mit digitalen Endgeräten zu kompetenten und erfolgreichen, aber auch kritischen und reflektierten Nutzern zu erziehen, ist gemeinsame Aufgabe des Elternhauses und der Schule. (vgl. Medienbildungskonzept des Gymnasiums Julianum)
Um dieser pädagogischen Verantwortung gerecht zu werden, sollen die hier formulierten „Digital-Rules“ helfen.
Während des Unterrichts
Digitale Endgeräte dürfen und sollen im Unterricht verwendet werden. Über die konkrete Verwendung entscheidet immer die Lehrkraft.
Wenn eine solche Verwendung im Unterrichtsgeschehen nicht vorgesehen ist, bleiben die Geräte in der Tasche und sind stumm - oder ausgeschaltet.
In Prüfungssituationen
In mehrstündigen Klassenarbeiten bzw. Klausuren liegen die Geräte auf einem separaten Tisch in der Nähe der Lehrkraft. Zugelassene digitale Geräte müssen sich ggf. im Klausurmodus befinden. Über die Zulassung bzw. Verwendung entscheidet die Fachlehrkraft.
Geregelt wird die Nutzung digitaler Endgeräte als Hilfsmittel in Prüfungssituationen im Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen“ vom 2.11.2020.
Außerhalb der Unterrichtszeit
Jedem Einzelnen, aber auch der gesamten Schulgemeinschaft kommt ein großes Maß an Verantwortung bei der Nutzung digitaler Endgeräte gerade auch außerhalb des Unterrichts zu.
Wir wissen, dass ein intensiver Gebrauch digitaler Geräte das schulische Zusammenleben beeinträchtigen kann. Ein gemeinsames Miteinander, Erholung und Bewegung, aber auch das Erhalten von Konzentrations- und Lernbereitschaft stehen in allen Pausen im Vordergrund.
Deshalb gelten in der Schule für den Gebrauch digitaler Endgeräte auch außerhalb des Unterrichts Regeln:
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen nicht gestattet. (Es sei denn, sie dienen ausdrücklich unterrichtlichen Zwecken und sie geschehen während der Unterrichtszeit.)
Der Gebrauch digitaler Endgeräte ist für die Klassen 5 bis 9 in den Pausen nur eingeschränkt vorgesehen. Für eine kurzfristige private Nutzung steht ein dafür gekennzeichneter Bereich auf dem B-Hof zur Verfügung.
Ausgenommen von dieser Regelung ist die Pause zwischen der 6. Stunde und dem Beginn des Ganztagsprogramms bzw. des Nachmittagsunterrichts. In dieser Zeit können die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte im Forum nutzen.
Von der 10. Klassenstufe an wird ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Endgeräten vorausgesetzt. Im Gebäude verzichten wir außerhalb der Arbeitsbereiche auf den Gebrauch digitaler Geräte.
Als Arbeitsbereiche für die Klassenstufe 10 gelten außerhalb der großen Pausen die Unterrichtsräume und der obere Bereich des Forums.
Als Arbeitsbereiche für die Klassenstufen 11 bis 13 gelten die Unterrichtsräume, der Oberstufenstillarbeitsraum sowie der obere Bereich des Forums.
Eine „digitalfreie Zone“ ist unsere Mensa. Hier ist der Gebrauch digitaler Endgeräte grundsätzlich untersagt.
Für alle Schülerinnen und Schüler ist es selbstverständlich, dass durch die Nutzung digitaler Endgeräte niemand gestört, belästigt oder gefährdet werden darf. Ihr Gebrauch erfolgt immer in respektvoller und verantwortungsbewusster Weise.
Sanktionen
Das Einhalten dieser Regeln sollte für alle selbstverständlich sein. Offensichtliche und bewusste Verstöße haben Sanktionen zur Folge. Diese können sein:
Eine mündliche Verwarnung.
Eine Meldung an die Klassenlehrkraft.
Das Einziehen des digitalen Endgerätes bis zum Ende der Pause, der Stunde oder des Unterrichtstages.
Gespräche mit den Eltern.
Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen.
Bei Verdacht auf missbräuchliche oder strafrechtliche Nutzung digitaler Endgeräte und/oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter werden entsprechende Sofortmaßnahmen eingeleitet und das Vergehen gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.
„Wir verstehen Schule als einen auf Gegenseitigkeit angelegten Lehr- und Lernprozess, bei dem Lehrerinnen und Lehrer Verantwortung für Erziehung und Unterricht und Schüler und Schülerinnen Verantwortung für ihren eigenen Lernfortschritt übernehmen. Miteinander sorgen wir für eine positive Lernatmosphäre.“
(aus dem Leitbild unserer Schule)
Zusammen leben und arbeiten am Julianum
Wir gehen freundlich, höflich und rücksichtsvoll miteinander um.
Wir verhalten uns so, dass niemand gefährdet oder verletzt wird – auch nicht mit Worten. Dies gilt für das direkte Miteinander genauso wie für die Begegnung im Internet. Probleme und Konflikte in der Klasse versuchen wir frühzeitig und gewaltfrei zu lösen. Dabei haben unsere Klassensprecher/Innen eine wichtige Funktion, bei der sie von der Klassengemeinschaft unterstützt werden. Wenn es Streit gibt, stehen die Lehrkräfte und ausgebildeten Streitschlichter/innen bereit, um bei der Lösung des Konfliktes zu vermitteln und zu helfen.
Wir sind im Sinne unseres Leitbildes und des allgemeinen Miteinanders bereit, uns für die Schulgemeinschaft zu engagieren. Eine besondere Rolle spielen dabei die Klassendienste. Dazu gehört z.B., dass am Ende einer Stunde der Ordnungsdienst die Tafel reinigt und dass wir nach Unterrichtsschluss die Stühle auf den Tisch stellen, die Fenster schließen und das Licht ausschalten. Während der Unterrichtszeiten achten wir gemeinsam darauf, dass die Klassenräume angemessen gelüftet werden.
Räume und Ausstattung
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir jeden Klassen- oder Fachraum, in dem wir uns aufgehalten haben, alle Gänge, Flure und Toiletten und auch das Freigelände der Schule in sauberem und ordentlichem Zustand hinterlassen. Insbesondere bei der Benutzung der Toiletten gebieten die Regeln des Anstandes und der Hygiene äußerste Sauberkeit. Verunreinigungen sind eine Zumutung für nachfolgende Benutzer und Reinigungskräfte.
Wir gehen mit dem Eigentum der Schule und dem Eigentum anderer sorgfältig um. Zerstörungen schaden uns allen. Sollten dennoch Schäden oder Verunreinigungen entstanden sein, meldet der Verursacher bzw. derjenige, der sie feststellt, dieses bei der nächsten Lehrkraft.
Gefahren
Das Rennen und Herumtoben sowie Lauf- und Fangspiele sind im Schulgebäude nicht erlaubt. Das dient zu unserer aller Sicherheit und reduziert den Lärm. Bei Unfällen oder Verletzungen während des Unterrichts ist
die entsprechende Lehrkraft verantwortlich für die Hilfsmaßnahmen.
Bei Unfällen oder Verletzungen allgemein benachrichtigen wir unverzüglich die Pausenaufsicht oder eine Lehrkraft, ggf. den Sanitätsdienst.
Bei Feueralarm verlassen wir ruhig und geordnet zusammen mit der Fachlehrkraft das Schulgebäude auf dem ausgewiesenen Fluchtweg und begeben uns zum vorgesehenen Sammelplatz. Dabei bleiben die Taschen und Materialien im Klassenraum, das Klassenbuch wird mitgenommen. Fenster und Türen werden geschlossen. Über das Verhalten in weiteren Krisensituationen informieren die Klassenlehrkräfte.
Wir wissen, dass das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und Drogen und das Rauchen - auch von E-Zigaretten - im Gebäude und auf dem Schulgelände verboten sind. Wir wissen, dass Gegenstände wie Messer, Gaspistolen, Schlagringe, Knallkörper, Spray o.ä. Waffen sehr gefährlich und daher in der Schule ebenfalls nicht zulässig sind.
Nutzung mobiler Endgeräte
Mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets etc.) sind während unseres Aufenthaltes auf dem Schulgelände stumm- oder ausgeschaltet, sofern eine Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt oder vorgesehen ist. Die Regeln zur Nutzung dieser Geräte sind in unserer Ordnung zum Umgang mit digitalen Endgeräten („Digital-Rules“) formuliert.
In Notfällen und mit Erlaubnis einer verantwortlichen Lehrkraft ist eine Nutzung selbstverständlich möglich.
Pausen und Schulweg
Unserer Gesundheit und Lernfähigkeit zuliebe bewegen wir uns in den großen Pausen möglichst viel an der frischen Luft.
Die Schüler/innen der Klassen 5 bis 10 müssen während der großen Pausen ihre Klassenräume und Trakte sowie die erste Etage verlassen. Die Schüler/innen der Klassen 11 bis 13 dürfen während der Pausen in ihren Klassenräumen bleiben. Die jeweiligen Aufsichten haben die Räume im Blick. Grundsätzlich können auch das Forum und die Mensa - als ruhiger Rückzugsraum - in den Pausen genutzt werden. In jedem Falle bleiben die Flure vor den Naturwissenschaften in den großen Pausen frei.
Die Schüler/innen der Klassen 5 bis 8 begeben sich in der Regel auf den Schulhof (Ausnahmen sind z.B. widrige Witterungsbedingungen und dringende Gespräche mit den Streitschlichtern oder Lehrkräften). Außerdem können der Sportplatz und ggf. der Hartplatz (Öffnung unter Aufsicht bei gutem Wetter) für Spiele genutzt werden. Bei Schnee und Eis vermeiden wir, uns und andere zu gefährden. Daher ist auf dem Schulgelände auch das Werfen von Schneebällen untersagt.
Nach dem ersten Läuten gehen alle Schüler/Innen in ihre Klassenräume, d.h. niemand hält sich mehr auf den Fluren auf (Ausnahme: verschlossene Unterrichtsräume). Erscheint eine Lehrkraft bis fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht, melden die Klassensprecher dies dem Sekretariat.
Sollten nach Unterrichtsschluss nicht sofort Busse oder Bahnen für die Rückfahrt nach Hause zur Verfügung stehen, können die Schüler/innen in ihren Klassenräumen Stillarbeiten erledigen. Wir verhalten uns dabei ruhig.
Unsere Ganztagsschüler halten sich nach der 6. Stunde im Forum oder auf dem Pausenhof auf, oder sie gehen in die sportliche Pause in der Sporthalle. Der Aufenthalt in den Klassenräumen des A-Traktes (Ganztagsräume) ist nach der 6. Stunde bis zum Beginn des Ganztagsprogramms nicht erlaubt.
Das Verlassen des Schulgrundstücks ist für Schüler/Innen der Jahrgänge 5 bis 10 ohne Genehmigung einer Lehrkraft nicht erlaubt – auch nicht zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht.
Aus Gründen der Sicherheit und des Versicherungsschutzes wählen wir für den Weg zur Schule und zurück nach Hause die übersichtlichste Strecke und verhalten uns verkehrsgerecht und rücksichtsvoll.
Die Schüler/Innen, die von ihren Eltern zur Schule gebracht oder von der Schule abgeholt werden, steigen an den vom Schulvorstand ausgewiesenen Haltemöglichkeiten aus und ein, damit sie den Verkehr auf dem schuleigenen Parkplatz nicht zusätzlich behindern.
Fahrräder stellen wir ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen ab.
Gemeinsame Verantwortung
Wir sind uns bewusst, dass wir bei allen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen unsere Schule repräsentieren und wir halten uns daher an die vereinbarten Regeln.
Wir wissen, dass Verstöße gegen die schulischen Regeln mit Sanktionen belegt werden können.
In den letzten Jahren hat das Julianum enorme Fortschritte im Bereich der Digitalisierung unternehmen können, die sich auf alle Bereiche des Schullebens auf die eine oder andere Weise auswirken. Wir begreifen Digitalisierung dabei als einen Prozess, der kontinuierlich weiterentwickelt werden muss und sich sowohl auf die Anschaffung aktueller Hard- und Software als auch auf den Ausbau der Kompetenzen unserer Schüler*innen und Lehrkräfte erstreckt.
An dieser Stellen möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Digitalisierung an unserer Schule sowie über kurz- und mittelfristige Ziele in diesem Bereich informieren. Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass die Informationen hier einem Wandel unterliegen und regelmäßig aktualisiert werden müssen. Zuletzt wurden die hier zu findenden Informationen im Januar 2024 aktualisiert.
Alle unsere Räume sind mit Beamern und AppleTV Geräten ausgestattet. Diese sorgen für zeitgemäße Projektionsmöglichkeiten auch zum drahtlosen Arbeiten. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte können unkompliziert ihre Produkte präsentieren. Im Forum befindet sich ein leistungsstarker, neuer Beamer samt Leinwand, sodass auch dort angemessen projeziert werden kann.
Am Julianum gibt es flächendeckendes WLAN in allen Räumen. Aufgrund der installierten Infrastruktur können wir jedoch noch nicht die maximale Bandbreite abgreifen - dies wird sich aber noch im laufenden Schuljahr ändern.
Bereits seit vielen Jahren nutzen wir die schulinterne Kommunikationsplattform Iserv. Hier können E-Mails empfangen, der Vertretungsplan eingesehen, Videokonferenzen durchgeführt, Aufgaben gestellt, bearbeitet und hochgeladen werden und vieles mehr.
Im 7. Jahrgang nehmen unsere Schülerinnen und Schüler an einem Computerkompetenz-Kurs teil, in dem sie Grundlegendes u.a. zur Archivierung von Dateien, zur Arbeit mit Textverarbeitungs- und Präsentationsprogrammen und zur Sicherheit am Computer erfahren. Zudem besteht (ab Klasse 6) im Rahmen unseres Ganztagsprogramm die Möglichkeit zum Erwerb des Computer-Führerscheins (ICDL). Für die besonders Interessierten bieten wir neben einer Informatik AG (bereits ab Klasse 5) auch eine Robotik und Technik AG an (ebenfalls bereits ab Klasse 5).
Ab Jahrgang 8 arbeiten wir flächendeckend mit IPads im Unterricht. Mittlerweile ist der zweite Jahrgang mit IPads ausgestattet (also unsere derzeitigen Jahrgänge 8 und 9) und ins Schul-JAMF eingepflegt. (JAMF ist das Mobile Device Management System, das unseren Administratoren erlaubt, Apps zentral auf alle Geräte aufzuspielen. Außerdem ermöglicht es uns, die Schülergeräte in einen "Schulmodus" zu versetzen, um ein ablenkungsfreies Lernen zu gewährleisten.) Zudem stehen bei unserem Schulassistenten mehrere Koffer mit Ipad-Klassensätzen zur Verfügung und auch unsere Lehrkräfte wurden durch den Landkreis mit Ipads ausgestattet.
Die Einführung der Tablets ermöglicht es uns außerdem, die (teuren) grafikfähigen Taschenrechner (etwa 150€) durch eine Computer-Algebra-App (derzeit 24,99€) zu ersetzen.
Ab Jahrgang 9 arbeiten wir mit den Wörterbuchapps der Firma Pons. Diese werden zukünftig in den Ipad-Klassen (Siehe "Stand bald".) genutzt werden und ersetzen die teureren elektronischen Wörterbücher.
Im 10. Jahrgang haben unsere Schülerinnen und Schüler dann Informatik als verbindliches Unterrichtsfach. Das Julianum gehört zu den Projektschulen, die das Fach Informatik bereits ein Jahr früher verbindlich in der 10. Klasse einführen als die meisten anderen Schulen. (Ab Schuljahr 2023/24 ist dies verbindlich für alle Gymnasien in Niedersachsen.)
Außerdem hat man als Schüler*in am Julianum Zugang zu folgendem durchaus ansprechenden Angebot: Wir bieten in Zusammenarbeit mit der Firma Teamsoft Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 12 Euro eine Microsoft Office Jahreslizenz zu erhalten. In dem Paket sind die gängigen Produkte enthalten (Word, Powerpoint, Excel, Outlook…). Diese können auf bis zu 15 Geräten installiert werden. Zudem ist in dem Paket ein Cloudspeichervolumen von 1 TB enthalten!
Zukünftig sollen alle kommenden Jahrgangstufen 8 zum 2. Halbjahr mit Ipads ausgestattet werden. Die Geräte können über die Gesellschaft für digitale Bildung angeschafft werden. Hier gibt es Pakete für aktuelle Geräte in unterschiedlicher Ausstattung (z.B. Speichergröße, Stift, Versicherung, Hülle). Die Geräte können über eine Null-Prozentfinanzierung über drei Jahre bezahlt werden (Preise je nach Paket zwischen 18 und 25 Euro pro Monat). Wir haben und dabei bewusst für eine Einführung der Ipads in der 8. Klasse entschieden, weil diese dann bis zum Abitur durchhalten (Updates und Leistungsvermögen) - auch die beste Technik wird nun einmal mit steigenden Updates langsamer und unzuverlässiger in der Arbeit. Ferner ist dies auch eine ganz bewusste Entscheidung für die haptische Arbeit mit Papier und Stift in den Klassenstufen 5 bis 7, die wir auch weiterhin für wichtig erachten.
Natürlich geht mit der Einführung der Ipads auch die Notwendigkeit einher, in die Handhabung der Geräte einzuführen. Entsprechende Unterrichtseinheiten werden von uns sukzessive vorbereitet, durchgeführt und nachbearbeitet. Im Februar findet beispielsweise für die 8. Klassen ein Methodentag zu schulisch relevanten Nutzerfertigkeiten unter Leitung der Klassenlehrertandems statt.
Ab dem kommenden Schuljahr 2023/24 wird Informatik als verbindliches Unterrichtsfach ab Klasse 9 unterrichtet werden. Auch hier führt der Status des Julianum als Projektschule dazu, dass wir ein Jahr früher mit diesem Unterricht beginnen können, als die meisten anderen Gymnasien in Niedersachsen. Für die anderen Schulen beginnt die verbindliche Einführung des Faches Informatik ab Klasse 9 erst im Schuljahr 2024/25.
Wir haben uns als Schule darauf verständigt, dass wir zukünftig mit Tablets der Firma Apple, also Ipads, arbeiten möchten. Die Gründe für diese Festlegung sind vielfältig:
- Apple bietet eine Vielzahl von bildungsorientierten Apps zur Arbeit im Unterricht und darüber hinaus. Das Angebot ist weitaus vielfältiger als bei der Konkurrenz.
- Die Ipads lassen sich in das Verwaltungsystem der Schule einbinden, so kann ggf. auch unterstützt werden, falls es Probleme gibt. Außerdem kann so besser sichergestellt werden, dass die Geräte während der Schulzeit für schulische Zwecke genutzt werden. Für uns als Schule ist es außerdem nicht möglich, die Vielzahl der Android-Produkte unterschiedlicher Hersteller zu unterstützen.
- Der Landkreis Helmstedt hat sich u.a. aus diesen Gründen entschieden, Lehrkräfte mit Ipads auszustatten. Es ergibt also Sinn, dass Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte die gleiche Basis haben.
- Nutzen wir das BOYD-Prinzip (Bring-Your-Own-Device = jeder arbeitet mit einem Gerät nach Wahl), kann nur auf dem Niveau des kleinsten gemeinsamen Nenners gearbeitet werden: Die Geräte können zum Schreiben und Recherchieren genutzt werden, kollaboratives Arbeiten ist nur über Cloud-Lösungen möglich und weitere Möglichkeiten bleiben uns verschlossen. Daher haben wir uns für Ipads entschlossen.
Auch zukünftig werden unsere Lehrkräfte kontinuierlich zum Thema Digitalisierung fortgebildet.
Ganz grundsätzlich werden uns die Ipads als einheitliches Arbeitsmittel aller Schüler*innen viele Möglichkeiten eröffnen und das Unterrichtsgeschehen in Teilen verändern. Für die Lehrkräfte bedeutet dies auch, die Arbeit mit diesen Geräten regelmäßig zu evaluieren.
Digitales Klassenbuch/Webuntis: Der Ersatz der klassischen Klassenbücher durch eine digitale Alternative ist folgerichtig und wird im Moment vorbereitet und getestet. Perspektivisch wird dazu auch das Krankmelden der Kinder über eine Onlineplattform gehören.
Der Soziale Tag 2023: Schülerinnen und Schüler des Gymnasium Julianum engagierten sich am 04.07.2023 für den guten Zweck